Empfehlungen der Aon-Risikoexperten
Um wirklich ausreichend gegen alle relevanten Haftungsrisiken abgesichert zu sein, empfehlen wir eine optimale Ausschöpfung des Kammervertrages und die Erweiterung des Grundvertrages auf Personen- und Sachschäden. Konkret raten wir jedem Steuerberater, eine Versicherungssumme von 250.000 Euro anzusetzen. Denn Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach unbeschränkt. Auch für kleine Kanzleien gelten keine Höchsthaftungsgrenzen. Daraus ergibt sich eine effektive Absicherung in der Höhe von insgesamt EUR 2.430.186 Versicherungssumme (= siehe Grafik „Aon-Empfehlung“).
Wichtig ist darüber hinaus eine unbegrenzte Nachdeckung, die in der empfohlenen Berufshaftpflichtversicherung fix enthalten ist. Dies bedeutet, dass Versicherungsschutz für begangene Verstöße unabhängig davon besteht, wann der Schaden bemerkt wird. Damit ist sichergestellt, dass diesbezügliche Lücken im Versicherungsschutz nicht entstehen können; und das zeitlich unbegrenzt!